Benutzungsreglement Sportplatz im Schulhaus Zihl

Sportrasen

  • Die Trainings sind so zu gestalten, dass keine Übernutzung einzelner Punkte stattfindet (z.B. Torräume usw.).
  • Drippel-Trainings sind auf dem Sportrasen nicht erlaubt.
  • Stollenschuhe sind auf dem Sportrasen verboten. Erlaubt sind Nocken und Tausendfüssler.
  • Spielwiesen werden nur durch die Leiter Hausdienst freigegeben (siehe Platzstatus Web FC) verbindlich ab 16:00 Uhr am Trainingstag.
  • Saisonende: Der Sportrasen ist spätestens ab Spielende bis Ende März im darauffolgenden Jahr gesperrt. Das kann sich je nach Platzzustand verlängern oder verkürzen.

Ferienbetrieb

  • Die Aussenanlagen (Hartplatz und Sportrasen) dürfen während den Ferien genutzt werden, jedoch ohne Flutlichtanlage (Reklamationen Anwohner).
  • Die Garderoben und WC-Anlagen bleiben geschlossen.

Schlüssel

  • Vereinsschlüssel sind bei der Gemeinde Buchs gegen ein Depot von Fr. 100.00 zu beziehen. Kontakt: finanzen@buchs-zh.ch 

Flutlichtanlage

  • Nach den Trainings ist der Hauptschalter der Flutlichtanlage auf „0“ zu stellen. Ansonsten schaltet das Licht tagsüber automatisch ein. Der Hauptschalter befindet sich beim oberen Turnhalleneingang rechts beim Sanitätszimmer.