Benutzungsreglement Sportplatz und Garderobe im Schulhaus Zwingert
Sportrasen
- Die Trainings sind so zu gestalten, dass keine Übernutzung einzelner Punkte stattfindet (z.B. Torräume usw.).
- Drippel-Trainings sind auf dem Sportrasen nicht erlaubt.
- Nach den Trainings bitte alle Tore auf die rote Bahn stellen.
- Stollenschuhe sind auf dem Sportrasen verboten. Erlaubt sind Nocken und Tausendfüssler.
- Spielwiesen werden nur durch die Hauswarte freigegeben (siehe Platzstatus Web FC) verbindlich ab 16:00 Uhr am Trainingstag.
- Saisonende: Der Sportrasen ist spätestens ab Spielende bis Ende März im darauffolgenden Jahr gesperrt. Das kann sich je nach Platzzustand verlängern oder verkürzen.
Garderoben und Aussengeräteräume
- Die Glaseingangstüren zu Garderoben und WCs sowie die Aussengerätetore müssen geschlossen bleiben. (Schäden durch die Benutzer oder durch Dritte werden in Rechnung gestellt.)
- Übermässige Verschmutzung der Garderoben, Duschen und WCs werden den jeweiligen Trainern in Rechnung gestellt. (Wichtig: Kontrolle vor und nach dem Training.)
- Die Garderobenbenutzung ist an oder abzumelden unter Tel. 044 844 01 22, Natel 079 621 87 71 oder heinz.boss@buchs-zh.ch. Falls wir nichts hören, wird eine Reinigung in Rechnung gestellt.
- Die Schuhe sind an der Waschstation (Abgang zu Garderobe) zu reinigen.
Ferienbetrieb
- Während den Schulferien sind die WCs und Garderoben geschlossen. Der Sportrasen kann benutzt werden, wenn er freigegeben ist.
Flutlichtanlage
- Es befinden sich 3 Schalter (rot) im Aussengeräteraum. Diese sind für die Flutlichtanlagen Hartplatz, Drisgler- und Furthofstrasse.
- Um Kosten zu sparen, bitte nur so viel Licht wie nötig einschalten.
- Das Volllicht muss gestaffelt mit 20 Minuten Zeitverzögerung eingeschaltet werden.
Schlüssel
- Vereinsschlüssel sind bei der Gemeinde Buchs gegen ein Depot von Fr. 100.00 zu beziehen. Kontakt: finanzen@buchs-zh.ch
Velos
- Die Velos gehören in den Veloständer.
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