Benutzungsreglement Sportplatz und Garderobe im Schulhaus Zwingert

Sportrasen

  • Die Trainings sind so zu gestalten, dass keine Übernutzung einzelner Punkte stattfindet (z.B. Torräume usw.).
  • Drippel-Trainings sind auf dem Sportrasen nicht erlaubt.
  • Nach den Trainings bitte alle Tore auf die rote Bahn stellen.
  • Stollenschuhe sind auf dem Sportrasen verboten. Erlaubt sind Nocken und Tausendfüssler.
  • Spielwiesen werden nur durch die Hauswarte freigegeben (siehe Platzstatus Web FC) verbindlich ab 16:00 Uhr am Trainingstag.
  • Saisonende: Der Sportrasen ist spätestens ab Spielende bis Ende März im darauffolgenden Jahr gesperrt. Das kann sich je nach Platzzustand verlängern oder verkürzen.

Garderoben und Aussengeräteräume

  • Die Glaseingangstüren zu Garderoben und WCs sowie die Aussengerätetore müssen geschlossen bleiben. (Schäden durch die Benutzer oder durch Dritte werden in Rechnung gestellt.)
  • Übermässige Verschmutzung der Garderoben, Duschen und WCs werden den jeweiligen Trainern in Rechnung gestellt. (Wichtig: Kontrolle vor und nach dem Training.)
  • Die Garderobenbenutzung ist an oder abzumelden unter Tel. 044 844 01 22, Natel 079 621 87 71 oder heinz.boss@buchs-zh.ch. Falls wir nichts hören, wird eine Reinigung in Rechnung gestellt.
  • Die Schuhe sind an der Waschstation (Abgang zu Garderobe) zu reinigen.

Ferienbetrieb

  • Während den Schulferien sind die WCs und Garderoben geschlossen. Der Sportrasen kann benutzt werden, wenn er freigegeben ist.

Flutlichtanlage

  • Es befinden sich 3 Schalter (rot) im Aussengeräteraum. Diese sind für die Flutlichtanlagen Hartplatz, Drisgler- und Furthofstrasse.
  • Um Kosten zu sparen, bitte nur so viel Licht wie nötig einschalten.
  • Das Volllicht muss gestaffelt mit 20 Minuten Zeitverzögerung eingeschaltet werden.

Schlüssel

  • Vereinsschlüssel sind bei der Gemeinde Buchs gegen ein Depot von Fr. 100.00 zu beziehen. Kontakt: finanzen@buchs-zh.ch

Velos

  • Die Velos gehören in den Veloständer.